Zielgruppe Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren
Ausschlusskriterien:
- Kinder und Jugendliche, welche starke Bewegungseinschränkungen aufweisen und deshalb auf technische Hilfe angewiesen sind.
Ziele
Im Vordergrund der Inobhutnahme eines Kindes / Jugendlichen steht die unmittelbare Unterbringung und Versorgung in geeigneten Räumlichkeiten, die Grundversorgung mit Lebensmitteln, Waren des täglichen Bedarfs und notwendige Hygieneartikel. Der Pflege- und Gesundheitszustand des Kindes /Jugendlichen muss gegeben falls durch einen Arzt anlassbezogen begutachtet werden. (Verdacht einer Kindeswohlgefährdung)
Der*die Erzieher*in / Betreuer*in analysiert die Gesamtsituation und organisiert bzw. gestaltet den Aufenthalt in der Inobhutnahmeeinrichtung.
Wichtige Aspekte der Arbeit sind hierbei:
- Geschützte Unterbringung für die Kinder / Jugendlichen
- Aufrechterhaltung der Kontakte zum familiären Umfeld
- Schulbesuch organisieren
- Kontakt zu Freunden und Bekannten des Kindes (wichtige Bezugspersonen)
- Schutz entsprechend der UN-Charta und bundesdeutscher Gesetzgebung entsprechend Grundgesetz und § 8a SGB VIII
Stärkung bzw. Entwicklung individueller, emotionaler, kognitiver und sozialer Kompetenzen während der Zeit des Aufenthaltes in der Inobhutnahme.
Ausstattung
Den Kindern und Jugendlichen wird im Falle der Inobhutnahme eine geeignete Unterkunft zugesichert. Diese wurde in Zusammenarbeit / Absprache mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe gestaltet. Die Zimmer haben eine geeignete Schlafstätte, ausreichend Stauraum für Bekleidung und persönliche Sachen, einen Schreib- /Arbeitsplatz. Zudem gibt es noch Bäder getrennt nach Geschlechtern und einen gemeinsamen Wohn- und Aufenthaltsraum.
Die Inobhutnahme ist mit technischem Know How versehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mobil mit entsprechender Fahrzeug- und Kommunikationstechnik ausgestattet.
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